Oö. Heizkostenzuschuss 2023/24

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Förderungsrichtlinien

Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2023/2024 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses jeweils in der Höhe von € 200,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:


Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 17.700,00 Euro
Mehrpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 25.000,00 Euro


NEU:
Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Februar 2024 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämtern und Magistrate Unterstützung zu erhalten. 

Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm möglich.


Die Antragsfrist läuft vom 01. Februar 2024 bis zum 31. März 2024.
Für sämtliche Anträge sind die Einkommensverhältnisse und Ausgleichszulagenrichtsätze für das Jahr 2022 anzuwenden.

Nähere Informationen sind beim Land Oö. oder am Gemeindeamt erhältlich. 

ein Fußball auf einem Haufen Geld


14.03.2024